Auch Andreas Fiala aus Backnang wurde als Vizepräsident der Arbeitnehmerseite bestätigt.
Der 51jährige Rainer Reichhold ist Gesellschafter und Geschäftsführer der Elektro-Nürk GmbH in Nürtingen-Zizishausen. Er wurde im Januar 2005 erstmals in sein Amt gewählt. Als Präsident einer der größten Handwerkskammern im Bundesgebiet vertritt er die Interessen von fast 30.000 Handwerksbetrieben in den Landkreisen Böblingen, Esslingen, Ludwigsburg, Göppingen, dem Rems-Murr-Kreis sowie dem Stadtkreis Stuttgart.
Roland Wöhr aus Schorndorf, seit 2002 Vizepräsident der Arbeitgeberseite, schied altershalber aus dem Amt. Für seine außerordentlichen Verdienste, vor allem um die berufliche Bildung junger Menschen, wurde Wöhr der Titel „Ehren-Vizepräsident“ verliehen.
Die im Sommer gewählte 39köpfige Vollversammlung hat bei der Herbstkonferenz zudem über den Vorstand der Handwerkskammer für die Wahlperiode 2009-2014 entschieden. Gewählt wurden:
Präsident Rainer Reichhold, Elektroinstallateurmeister, Nürtingen
Vizepräsident Alexander Kotz, Gas- und Wasserinstallateurmeister, Klempnermeister, Stuttgart
Vizepräsident Andreas Fiala, Kfz-Mechanikermeister, Backnang
Norbert Kütter, Maler und Lackierermeister, Esslingen
Albrecht Lang, Zimmerermeister, Benningen
Jürgen Schmid, Stuckateurmeister, Ebersbach
Roland Wöhr, Schlossermeister, Schorndorf
Wolfgang Gastel, Glasermeister, Aidlingen
Wolfgang Fessler, Müllermeister, Sersheim
Karl-Heinz Schäfer, Maler- und Lackierer, Fellbach
Dieter Klein, Kfz-Mechaniker, Stuttgart
Siegfried Aschinger, Werkstattleiter, Stuttgart
Eine Handwerkskammer ist eine in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts organisierte Selbstverwaltungseinrichtung des gesamten Handwerks in einem Kammerbezirk. Aufgabe der Handwerkskammern ist es, die Interessen des Gesamthandwerks zu vertreten und die Belange des Handwerks im Zuge der Selbstverwaltung selbst zu regeln.
Die Handwerkskammer übt die Rechtsaufsicht über die Innungen und die Kreishandwerkerschaften im Kammerbezirk aus. Zur Handwerkskammer gehören die Inhaber eines Handwerksbetriebes (unterschieden in: zulassungspflichtige Handwerke und zulassungsfreie Handwerke) und des handwerksähnlichen Gewerbes sowie die Gesellen, Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung und die Lehrlinge.
In Abgrenzung zu der Industrie- und Handelskammer (IHK) vertritt die Handwerkskammer die Interessen des Handwerks. Wie bei allen Berufskammern handelt es sich um eine Pflichtmitgliedschaft.
Die Handwerkskammer ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts, die durch das zuständige Wirtschaftsministerium des Landes errichtet wird. Dieses führt auch die Staatsaufsicht über die Handwerkskammer. Organe der Handwerkskammer sind die Mitgliederversammlung, die Vollversammlung, die Ausschüsse der Vorstand und der Präsident. Dem Präsidenten stehen je ein Vizepräsident der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite aus der Mitte des Vorstands als Vertreter zur Seite. Die Satzung der Handwerkskammer wird durch die Vollversammlung erlassen oder geändert und durch das jeweilige Wirtschaftsministerium genehmigt. Der Präsident und der Hauptgeschäftsführer vertreten die Kammer gerichtlich und außergerichtlich in der Öffentlichkeit.
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