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Mittwoch, Januar 14, 2026

Stadt Ditzingen schließt öffentliche Einrichtungen

Zur Eindämmung des Coronavirus trifft die Stadt Ditzingen Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ab sofort schließt die Stadt Ditzingen alle öffentlichen Einrichtungen der Stadt und auch alle Dienststellen der Stadtverwaltung werden für den Kundenverkehr ab Dienstag, 17. März bis voraussichtlich 19. April geschlossen.

Auch alle städtischen Veranstaltungsflächen, wie Hallen und Sportplätze, bleiben bis voraussichtlich 19. April geschlossen. Ein Übungs- und Trainingsbetrieb kann in diesem Zeitraum nicht stattfinden.

Anliegen der Bürgerschaft werden weiterhin telefonisch, schriftlich oder elektronisch entgegengenommen und bearbeitet. Nur in dringenden, nicht aufschiebbaren Fällen und nach vorheriger telefonischer Vereinbarung eines Termins können Besuche bei der Stadtverwaltung Ditzingen im Rathaus stattfinden. Diese Besuche können jedoch nur im Rathaus Ditzingen erfolgen, in den Verwaltungsstellen wird es keine Ausnahmen von der Schließung für den Besucherverkehr geben.

Die Kontaktdaten der Stadtverwaltung für allgemeine Anfragen über die Zentrale im Rathaus Ditzingen lauten Tel. 07156 / 164-0 oder Mail info@ditzingen.de, für spezielle Anfragen an das Bürgeramt Ditzingen Tel. 07156 / 164-107 oder per Mail buergeramt@ditzingen.de. Die Stadtverwaltung und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden weiterhin per Telefon und Mail erreichbar sein. Die jeweiligen Ansprechpartner sind auf der Homepage der Stadt Ditzingen unter www.ditzingen.de zu finden.

Zum Schutze der Bürgerinnen und Bürger sind zusätzlich ab sofort alle städtischen Veranstaltungen zunächst bis einschließlich 19. April abgesagt.

Auch bei allen anderen Anlässen, wie zum Beispiel privaten Veranstaltungen, bittet die Stadtverwaltung die Bevölkerung zusätzlich zu den gesetzlichen Regelungen um eine verantwortungsvolle Handlungsweise.

Informationen zur aktuellen Lage sind im Internet beim Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Stuttgart unter www.gesundheitsamt-bw.de sowie beim Gesundheitsministerium Baden-Württemberg unter www.sozialministerium.baden-wuerttemberg.de abrufbar.

Die Stadtverwaltung Ditzingen bittet alle Betroffenen um Verständnis und um die Beachtung dieser Regelungen!

 

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